Ausschreibung Bezirkpokalschießen

Ausschreibung des
Bezirkspokalschießen 2026

 

Teilnehmer für die Ämterpokale

 

Teilnahmeberechtigt für die folgenden Pokale sind:

  • Brudermeisterpokal:   Brudermeister, Bezirksbundesmeister
  • Schießmeisterpokal:   Schießmeister (bei Verhinderung
                                          Stellvertreter), Bezirksschießmeister
  • Jungschützenmeisterpokal:   Jungschützenmeister (bei      
                                                       Verhinderung Stellvertreter),                                                                  
                                                       Bezirksjungschützenmeister
  • Vorstandspokal: zwei weitere Vorstandmitglieder (bei
                                 Verhinderung Stellvertreter), die nicht auf  
                                 einen der anderen Pokale
                                 teilnahme-berechtigt sind.

Anmeldung: Bei der Anmeldung am Wettkampftag ist der EVeWa-Ausweis mit Lichtbildausweis vorzulegen.

 

Austragung und Bedingungen

 

Geschossen wird mit dem Luftgewehr nach Sportordnung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften in der jeweils gültigen Fassung.

Jeder Teilnehmer hat seine eigene Waffe und Munition mitzubringen.

Handstop und Hakenkappe sind nicht zugelassen. (Abmessungen und Gewichte: Kleinkalibergewehr gemäß Anlage 8 der BSpO). 

Hilfsmittel: Bewerber, denen schriftlich eine Schießerleichterung gestattet wurde, dürfen diese auch beim Bezirkspokalschiessen in Anspruch nehmen. Für die Bereitstellung der Hilfsmittel ist der Bewerber selbst verantwortlich.

Geschossen wird in fliegendem Wechsel je nach Kapazität des Schießstandes. Jeder Schütze hat einen Probe- und einen Wertungsstreifen mit je 5 Spiegeln (5er Streifen), die nach der Sportordnung in der jeweils gültigen Fassung als Wettkampfscheibe zugelassen sind. Auf jeden Wertungsspiegel ist ein Schuss abzugeben. Die Schießzeit beträgt 10 Minuten einschließlich der Probeschüsse.

Alle Pokale werden in Schützentracht ausgeschossen, wie sie im Festzug verwendet wird. Ketten und Silber müssen nicht angelegt werden. Schießsportbekleidung jeglicher Art und die Benutzung einer Schießbrille sind nicht gestattet.

 

Anschläge

 

Geschossen wird in folgenden Anschlägen:

ü Brudermeisterpokal:                       stehend aufgelegt

ü Schießmeisterpokal:                       stehend aufgelegt

ü Jungschützenmeisterpokal:             stehend aufgelegt

ü Vorstandspokal:                             stehend aufgelegt

Wertung

 

Gewertet wird mit Ringlesemaschine mit Zehntelwertung. Sollte Ringgleichheit bestehen, wird nach dem genauesten Schuss gewertet (Teiler); der kleinste Teiler (geringster Abstand zum Zentrum) gewinnt.

Siegerehrung

Die Gewinner der jeweiligen Pokale werden im Anschluss an das Schießen ausgezeichnet.

Die Pokale sind Wanderpokale und sind im Jahr darauf spätestens zum nächsten Bezirkspokalschießen wieder abzugeben. Bei Verlust ist für entsprechenden Ersatz zu sorgen.

Ein Hinweis zum Datenschutz:

Mit der Teilnahme am Bezirkspokal- bzw. Bezirksmajestätenschießen erklären sich die teilnehmenden Schützen und Schützinnen – bei minderjährigen Teilnehmern die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – mit einer Veröffentlichung von Bildern und Namen im Internet bzw. der Presse einverstanden. Wer einer Veröffentlichung widersprechen möchte, hat während dem Schießen die Möglichkeit dies unserem Bezirksbundesmeister Michael Fabricius mitzuteilen.

Startgeld

 

Für die Durchführung des Bezirkspokalschießens wird kein Startgeld erhoben.

Schiedsgericht

Das Schiedsgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

ü dem Bezirksschießmeister oder seinem Vertreter

ü dem Bezirksbundesmeister oder seinem Vertreter

ü dem örtlichen Schießmeister oder seinem Vertreter

Sollte eine Position nicht besetzt sein, wird vor Beginn des Schießens eine weitere

Person benannt.

Einsprüche: Einsprüche gegen die Durchführung können nur vom Bewerber auf dem Schießstand vorgebracht werden. Hierbei ist eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro (laut Sportordnung) zu entrichten. Über den Einspruch entscheidet sofort und endgültig die Schießkommission.

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