Ausschiessen der Bezirksmajestäten
Herzliche Einladung für Samstag, 4. Mai 2019 ab 11.00 Uhr
- zum Ausschießen der Bezirksmajestäten 2019 per Vogelschuss
- sowie zur Teilnahme am Bezirkspokalschießenin Niederaußem
Zum diesjährigen Ausschießen der Bezirksmajestäten am Samstag, 4. Mai 2019 laden wir Euch recht herzlich auf die Schießanlage der St. Katharina Schützenbruderschaft Niederaußem, Holtroper Straße ein. Es ist nunmehr das dreizehnte Mal, dass wir die Gastfreundschaft der Niederaußemer Schützen in Anspruch nehmen dürfen und die Bezirksschülerprinzessin /den Bezirksschülerprinzen mit dem Vogelschuss per Luftgewehr auf dem Schießstand sowie die Bezirksprinzessin /den Bezirksprinzen und die Bezirkskönigin / den Bezirkskönig per Vogelschuss auf dem Hochstand ermitteln können. Dafür ein ganz herzliches „Danke-schön“ an die St. Katharina Schützenbruderschaft Niederaußem sowie die vielen Helferinnen und Helfer aus dieser Bruderschaft auch an dieser Stelle!
Gerne haben wir vor fünf Jahren eine Anregung aus dem Kreis der Schießmeister aufgenommen, diese Veranstaltung mit dem Bezirkspokalschießen zu verbinden. Die Einladung sowie die Ausschreibung dazu sind beigefügt. Wir hoffen auch in diesem Jahr wieder auf eine große Beteiligung aus unseren Bruderschaften – damit dieses traditionelle Schießen weiter auf der Erfolgsspur bleibt!U nsere Veranstaltung beginnt wegen des Bezirkspokalschießens bereits um 11.00 Uhr!
Ausschreibung zum Ausschießen der Bezirksmajestäten:
Startberechtigt sind die Schützenmajestäten, die im Jahr 2019 das Majestäten - Silber ihrer Bruderschaft tragen und nicht aufgrund der Wartefristen nach unserer Satzung gesperrt sind.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die von der Bezirksvertreterversammlung am 26.03.2014 beschlossene Erleichterung über die Neuregelung zu den Wartefristen hinweisen:
„Eine erneute Teilnahme am Ausschießen der Bezirksmajestäten ist für Inhaber/innen der jeweiligen Bezirksmajestätenwürde erst möglich nach Ablauf einer Wartezeit von
Bezirkskönig /-königin: fünf Jahren
Bezirksprinz /-prinzessin: drei Jahren
Bezirksschülerprinz /-prinzessin zwei Jahren
Das Jahr der Krönung gilt als erstes Jahr der zu absolvierenden Wartezeit.
Hinsichtlich der Altersgrenze für die Zulassung zum Ausschießen in der Bezirksschülerprinzen- und der Bezirksprinzenklasse gelten die Regelungen der jeweiligen Ausschreibung des Bundes.“
Bewerber/-innen um die Würde der Bezirkskönigin / des Bezirkskönigs sind startberechtigt ab dem Geburtsjahrgang 1994 und früher. Auch sie legen bitte am 04.05. vor Beginn des Ausschießens die über eVewa erfolgte Anmeldung, den Bastianausweis (wenn nicht vorhanden: Bescheinigung des Brudermeisters, dass sie Mitglied in der Bruderschaft sind oder Ausdruck der eVewa Mitgliederliste) und eine Kopie des Personalausweises vor.
Die Schülerprinzessinnen / die Schülerprinzen müssen 2003 oder später geboren sein, die Jungschützenprinzessinnen / Jungschützenprinzen müssen den Jahrgängen 1995 -2002 angehören.
Bei der Teilnahme von Bewerbern, die jünger als Jahrgang 2007 sind, muss die Ausnahme-genehmigung der Kreispolizeibehörde vorliegen. Um den unterschiedlichen Regelungen der
Diözese und des Bundes hinsichtlich der Einverständniserklärung bei den Minderjährigen
Rechnung zu tragen, ist für alle Starter/-innen, die nach dem 21.04.2000 geboren sind, das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich und muss am Wettkampftag im Original vorgelegt werden.
Die Meldung der Bruderschaft über eVewa ist ebenso mit allen erforderlichen Unterschriften vorzulegen wie der Bastian–Ausweis; zudem benötigen wir eine Kopie des Personal- bzw. Schülerausweises für unsere Unterlagen. Wir bitten um Verständnis, dass für die Zulassung zum Schießen alle Unterlagen komplett vorhanden sein müssen, da schon in der folgenden Woche unsere Meldung zum Diözesanschießen erfolgen muss. Deshalb können wir auch keine Ausnahmen für die Teilnahme am Schießen zulassen.
Zur Anmeldung ist der eVewa - Meldevordruck am PC auszufüllen. Ein entsprechendes Video mit einer Anleitung ist auf youtube.de hinterlegt (Suchbegriff BHDS eVewa Formular Bundeskönig- und Prinzenschießen).
Wichtiger Hinweis:
Aus organisatorischen Gründen wird der Meldeschluss für das Ausschießen der Bezirks-majestäten über eVewa auf Montag, 29.04.2019 vorverlegt.
Am Wettkampftag (Samstag, 4. Mai 2019) entscheiden Bezirksjungschützenmeisterin Hannelore Hoffmann (Schüler und Jungschützen) bzw. bei Bezirksbundesmeister Michael Fabricius (Schützen) in ihrer Funktion über die Zulassung der angemeldeten Kandidaten/-innen zum Wettkampf um die Würde der jeweiligen Bezirksmajestät. Ihr helft uns bei der Vorbereitung der Wettkämpfe sehr, wenn ihr ihnen bereits vorab entweder die vollständigen Unterlagen per Post oder zumindest eine Kopie des Anmeldebogens per Mail zur Verfügung stellt.
Das Startgeld beträgt 3,00 € je Schülerschütze sowie 7,50 € je Prinz und König. Es ist vor Ort an die Schatzmeisterin des Bezirksverbandes, Doris Fabricius, zu entrichten.
Für die Schießleitung (technische Durchführung) ist die Bezirksschießmeisterin Loni Schneider oder ihr Vertreter verantwortlich, die Schießaufsicht obliegt dem Schießmeister der St. Katharina Schützenbruderschaft Niederaußem, David Schiemann.
Geschossen wird in Schützentracht /-uniform (ohne das Königssilber) mit KK – Gewehren (Schützen und Jungschützen) auf dem Hochstand sowie die Schüler mit dem Luftgewehr auf der 10 – Meter – Bahn. Gewehre und Munition werden gestellt.
Für die Reihenfolge der Platzierungen gilt: Der Starter, der vor dem Sieger des Wettbewerbs geschossen hat, trägt den Titel des Stellvertreters. In der Klasse der Schützen gilt dies für den Drittplatzierten analog.
Für das Bundeskönigsschießen werden der/die Bezirkskönig/-in und der/die stv. Bezirkskönigin als Bewerber/-in gemeldet. Bei der Jugend und den Schülern ist nach einem Beschluss auf Diözesanebene als Bewerber/-in leider nur noch die Meldung des/der Bezirksprinzen/-prinzessin und des/der Bezirksschülerprinzen/-prinzessin möglich.
Für den Wettkampftag ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Eintreffen der Bruderschaften und der Teilnehmer: ab 10.45 Uhr
Beginn des Bezirkspokalschießens um 11.00 Uhr
Beginn des Wettkampfes um die Bezirksschülerprinzenwürde auf der 10 m – Bahn: ca. 14.00 Uhr
Anschließend beginnen nacheinander die Wettkämpfe auf dem Hochstand.
Sollte das Ausschießen der Bezirksschülerprinzessin / des Bezirksschülerprinzen länger als 45 Minuten dauern, bitten wir um Verständnis, wenn aus zeitlichen Gründen parallel dazu bereits mit dem Ausschießen der Bezirksprinzessin / des Bezirksprinzen am Hochstand begonnen wird.
Die Bekanntgabe der Sieger erfolgt nach jedem Wettkampf. Zum Abschluss der Veranstaltung ist ein gemeinsames Foto der Sieger des Bezirkspokalschießens und der künftigen Bezirksmajestäten vorgesehen, das auch an die Medien weitergegeben wird.
Ein Hinweis zum Datenschutz:
Mit der Teilnahme am Bezirkspokal- bzw. Bezirksmajestätenschießen erklären sich die teilnehmenden Schützen und Schützinnen – bei minderjährigen Teilnehmern die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – mit einer Veröffentlichung von Bildern und Namen im Internet bzw. der Presse einverstanden. Wer einer Veröffentlichung widersprechen möchte, hat während dem Schießen die Möglichkeit dies unserem Bezirksbundesmeister Michael Fabricius mitzuteilen.
Wie ihr wisst, ist der Vogelschuss auf dem Hochstand immer ein spannendes Erlebnis – für die Teilnehmer/innen ebenso wie für die Zuschauer/innen. Das gemeinsame Ziel aller Bruderschaften ist es, die Bezirksmajestäten „vor den Augen aller“ zu ermitteln. Deshalb bringt bitte alle mit: eure Mitglieder, die Familien der Bewerber/innen, Freunde und Gäste! Dann wird dieser spannende Wettbewerb auch zu der attraktiven Veranstaltung, die eine rege Beteiligung wirklich verdient hat.